Prüfen. Dokumentieren. Sicher sein.

REGALPRÜFUNG
& REGALINSPEKTION

für Unternehmen in Papenburg & Umgebung

GS Ausbildung unterstützt Unternehmen bei der Kontrolle von Regalanlagen. Schäden und sicherheitsrelevante Mängel sollen frühzeitig erkannt, bewertet und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Sicht- & Zustandskontrolle Schadensbewertung Dokumentation / Prüfbericht
Regalprüfung in einem Lager mit Dokumentation
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Schäden erkennen

Mängel frühzeitig sichtbar machen.

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Dokumentation

Prüfergebnisse nachvollziehbar festhalten.

⚠
Risiken reduzieren

Gefährdungen im Lagerbetrieb minimieren.

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Wiederkehrende Kontrolle

Prüforganisation langfristig planen.

Warum prüfen?

Warum Regalprüfungen wichtig sind

Regale sind Arbeitsmittel. Nach der Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen sowie die Fristen wiederkehrender Prüfungen anhand der Gefährdungsbeurteilung festlegen.

  • Anfahrschäden und Verformungen früh erkennen
  • Sicherungselemente und Anfahrschutz kontrollieren
  • Überlastungen und unzulässige Veränderungen feststellen
  • Schäden und erforderliche Maßnahmen dokumentieren
Regalinspekteur bei der Sichtkontrolle einer Regalanlage
Prüfpflicht für Regalanlagen

Wann müssen Regale geprüft werden?

In Deutschland sind Regale im Betrieb grundsätzlich prüfpflichtig, sobald sie als Arbeitsmittel genutzt werden und ihre Sicherheit von Aufstellung, Nutzung oder möglichen Beschädigungen abhängt. Entscheidend ist also weniger eine bestimmte Regalhöhe als die Gefährdung.

Typischerweise gilt nach BetrSichV § 14 und DGUV Information 208-061:

  • Nach der Montage bzw. vor der ersten Benutzung: Prüfung, wenn die Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt.
  • Nach außergewöhnlichen Ereignissen: z. B. Anfahrschaden durch einen Stapler, Umbau oder Veränderung.
  • Wiederkehrend: Regale müssen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung regelmäßig geprüft werden. Bei ortsfesten Regalsystemen wird üblicherweise eine Experteninspektion mindestens alle 12 Monate angesetzt.
  • Zusätzlich sind bei entsprechenden Lagersystemen regelmäßige Sichtkontrollen vorgesehen, häufig wöchentlich bzw. in einem anhand der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Abstand.

Das betrifft insbesondere Palettenregale, Fachbodenregale, Kragarmregale, Einfahrregale und Durchlaufregale.

Eine pauschale Regel wie „erst ab 1,80 m / 2 m Höhe“ oder „erst ab X kg Traglast“ gibt es für die Prüfpflicht nicht.

Typische Prüfinhalte

Der konkrete Prüfumfang richtet sich nach Regalanlage, Nutzung und betrieblicher Gefährdungsbeurteilung.

Regalkonstruktion

  • Beschädigte oder verformte Stützen und Träger
  • Schäden an Schweißnähten oder Verbindungen
  • Abweichungen von der lotrechten Stellung
  • Zustand von Boden und Verankerung

Sicherheitseinrichtungen

  • Aushebesicherungen und Sicherungselemente
  • Anfahrschutz und Schutzbereiche
  • Belastungs- und Kennzeichnungsschilder
  • Vollständigkeit sicherheitsrelevanter Bauteile

Beladung und Nutzung

  • Hinweise auf Überlastung
  • Position und Zustand der Ladeeinheiten
  • Unzulässige Veränderungen an der Regalanlage
  • Gefährdungen durch betrieblichen Verkehr

Dokumentation

Festgestellte Schäden und Mängel werden dokumentiert. Je nach Befund können Maßnahmen zur Instandsetzung, Sicherung oder Außerbetriebnahme erforderlich sein.

Ablauf einer Regalprüfung

📍
1

Standort & Umfang

Regalart und ungefähren Umfang abstimmen.

👁
2

Sichtkontrolle

Regalkonstruktion und Sicherheitselemente prüfen.

⚠
3

Bewertung

Festgestellte Schäden und Mängel einordnen.

📄
4

Dokumentation

Ergebnis und Hinweise nachvollziehbar festhalten.

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5

Maßnahmen

Erforderliche Schritte im Betrieb umsetzen.

Gesetzliche und technische Grundlagen

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

§ 3 BetrSichV verpflichtet den Arbeitgeber, Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. § 14 regelt Prüfungen bestimmter Arbeitsmittel durch zur Prüfung befähigte Personen.

TRBS 1203

Die TRBS 1203 konkretisiert die Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen. Dazu gehören unter anderem geeignete Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit, soweit dies für die jeweilige Prüfaufgabe erforderlich ist.

DGUV Informationen

Die DGUV Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“ behandelt unter anderem Prüfumfang, Anforderungen an Prüfpersonen, Dokumentation, Maßnahmen bei Schäden und Instandsetzung.

DIN EN 15635

Die DIN EN 15635 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“ ist eine zentrale technische Grundlage für Inspektion, Schadensbewertung und sicheren Betrieb von Regalsystemen.

Die konkrete Prüfpflicht, der Prüfzeitpunkt und der Prüfumfang richten sich nach der jeweiligen Regalanlage und der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung. Diese Seite bietet eine allgemeine Übersicht und ersetzt keine individuelle rechtliche oder sicherheitstechnische Beratung.
Qualifikation

Qualifikation bei GS Ausbildung

Christian Güttler hat den DEKRA-Lehrgang „Regalanlagen prüfen – Qualifizierung zur befähigten Person / Regalinspekteur (m/w/d)“ absolviert. Die Teilnahme umfasste Besichtigung von Regalanlagen, Anforderungen an die befähigte Person, rechtliche Grundlagen, Regaltypen und -systeme, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen sowie eine schriftliche Prüfung zur Befähigung/Sachkunde.

Qualifikationsnachweise ansehen
Regalprüfung durch GS Ausbildung
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Firmenbroschüre Regalprüfung 2026

Informationen zu Regalprüfung, jährlicher Experteninspektion, Sichtkontrollen, Dokumentation und unserem Firmenangebot.

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